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Webhosting

Servicebeschreibung

Nicht alle Webseiten im universitären Umfeld können im Standard-Content-Management-System TYPO3 im offiziellen Corporate Design der HHU betrieben werden. Beispiele hierfür sind unter anderem Webauftritte übergreifender Kooperationen sowie Webseiten mit speziellen Funktionalitäten, die nicht durch das zentrale TYPO3 zur Verfügung gestellt werden können. Für Webauftritte dieser Art bietet das ZIM einen Webhosting-Server an.

Auf dem Webhosting-Server des ZIM wird berechtigten Nutzergruppen der HHU Webspace sowie die Unterbringung (Hosting) von Websites zur Verfügung gestellt. Der Webspace kann von antragstellenden Personen z.B. dazu genutzt werden, Applikationen wie Content-Management-Systeme für den Betrieb eigener Websites zu installieren. 

Das ZIM stellt den Server und die Verwaltungssoftware bereit. Die Nutzenden sind inhaltlich und technisch für die von Ihnen betriebene Anwendung verantwortlich

Der Dienst steht allen Mitarbeiter/-innen, Studierenden und den Instituten und Einrichtungen der HHU für dienstliche Zwecke zur Verfügung. 

Institute, Einrichtungen, Mitarbeiter/-innen und Studenten/-innen der HHU können im ZIM einen Webspace zum Betrieb einer Website bzw. Web-Applikation beantragen. Die Angabe von Kontaktpersonen ist Voraussetzung für die Beantragung eines Webspace. Die entsprechenden Kontaktpersonen müssen über eine gültige Uni-​ Kennung der HHU verfügen. 

Die Verwendung des bereitgestellten Webspace ist nur für Zwecke im direkten Zusammenhang mit Aufgaben in Forschung, Lehre, Studium, Verwaltung, Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung an der HHU - bzw. dem jeweiligen Betriebszweck der mit der Beantragung in Bezug stehenden Einrichtung - gestattet. Private Inhalte sind nicht erlaubt.

Sollten Sie bereits einen Webspace auf dem Webhosting-Server betreiben, oder planen einen Antrag auf Einrichtung eines Webspace zu stellen, so berücksichtigen Sie bitte unbedingt die Seite Richtlinien und Regeln

Für Erstantragsteller - bzw. vor der Beantragung eines Webspace - lesen Sie sich bitte die Seite Einsatzzweck, Voraussetzungen und alternative Dienste durch.

Die Seite Antragstellung, Bereitstellung und Abmeldung beschreibt den Workflow der Beantragung und Bereitstellung bzw. der Abmeldung eines Webspace.

Für den Service werden keine zusätzlichen Gebühren für die Nutzenden in Rechnung gestellt.