Wie lange bleibt meine Uni-Kennung gültig?

Studierende und Mitarbeiter der HHU behalten ihre Uni-Kennung, solange sie Angehörige der Universität sind, bzw. erhalten während dieses Zeitraums automatisch eine Kennung.
Nach Ausscheiden besteht die Möglichkeit, die Uni-Kennung weiter für die Dienste E-Mail und WLAN zu nutzen. Hierzu gibt es ein automatisiertes Verfahren über E-Mail, mit dem die Weiternutzung veranlasst werden kann.
Studierende anderer staatl. Hochschulen in NRW und Dozierende, die nicht Angehörige der der HHU sind, bekommen ihre Uni-Kennung für das jeweilige Semester. Auf Antrag und mit Nachweis kann die Gültigkeit jeweils um ein weiteres Semester verlängert werden.
Externe behalten ihre Uni-Kennung für 2 Jahre, Mitarbeiter des UKD für 3 Jahre.

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